Überprüfen und Fortschreiben des Lärmaktionsplans (3. Stufe)
Zurzeit wird der Lärmaktionsplans nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet. Hierfür ziehen die Behörden eine Art Zwischenbilanz zur Erfolgskontrolle der bisherigen Aktivitäten. Dazu gehören auch die Beschreibung der aktuellen Lärmsituation und der Vergleich mit den Vorjahren. Darauf aufbauend wird das Vorgehen für die kommenden Jahre beschrieben. Erfolgversprechende Maßnahmen werden fortgesetzt, neue Maßnahmen entwickelt. Die alle fünf Jahre erfolgende Fortschreibung bildet die Grundlage für die politische Beschlussfassung und die weitere Finanzierung. In diesem Prozess kann der bisher eingeschlagene Weg bekräftigt werden, aber es gibt auch die Gelegenheit für Kurskorrekturen und neue Schwerpunktsetzungen.
Koordination
Die Koordination dieses Prozesses, an dem sich viele Akteure beteiligen, liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie. Dies gilt auch für die Initiierung und Auswertung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Behörde wird dabei von externen Gutachtern unterstützt.
Gesamtschau
Basierend auf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden (Umwelt, Verkehr, Gesundheit, Bau, Polizei usw.) entsteht eine Gesamtschau der Probleme, Möglichkeiten und Grenzen. Diese wird erweitert durch die Einbeziehung persönlicher Meinungen, Einschätzungen und konkreter Erfahrungen, die die Teilnehmer an der Umfrage in dieser Form erstmalig im Rahmen der Hamburger Lärmaktionsplanung in den Diskussionsprozess einbringen können.
Entwurf und weiteres Verfahren
All dies mündet in einen Entwurf, der aktuell in Bearbeitung ist und anschließend zur Diskussion gestellt wird. Sie sind herzlich eingeladen, sich auch online zu beteiligen. Bei Interesse können Sie sich über Zeitpunkt informieren lassen.
Neue Lärmkartierung 2017
Für das Bezugsjahr 2017 liegen neue Lärmkarten vor, die der Problemanalyse und Lösungsfindung zugrunde gelegt werden. Lärmkarten wurden für folgende Bereiche erstellt: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe.
Schwerpunkt Straßenverkehr
Der Schwerpunkt des LAP 2018 liegt beim Straßenverkehr. Informieren Sie über den Stand der Gesamtstädtischen Maßnahmen oder über die Ortsbezogenen Maßnahmen.
Grundlage und Bezugspunkt für die Fortschreibung ist der LAP von 2013 (2. Stufe):
Der Fluglärm bildet einen eigenständigen Schwerpunktbereich, für den es unter Begleitung der Fluglärmschutzkommission eigene Formen der Diskussion, Planung und Beteiligung gibt. Die Prüfung der Umsetzbarkeit und die Ausführung von Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenwegen liegen in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn.
Finanzielle Förderung von Schallschutzmaßnahmen
Das im September 2016 aufgelegte Programm zum passiven Lärmschutz wird fortgeführt.
Monitoring
Seit Ende 2014 finden regelmäßige dokumentierte Besprechungen einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung zur Umsetzung und Fortschreibung der Lärmaktionsplanung statt. Das Kataster zum passiven Schallschutz ist seit Februar 2017 aufgebaut und beinhaltet zurzeit die Daten aus dem Förderprogramm 2009/11. Die Bezirke werden ihre Daten eigenverantwortlich aufarbeiten und in das Kataster einpflegen. Die weiteren Inhalte des Monitorings zur Lärmaktionsplanung sind im Aufbau.
Schutz Ruhiger Gebiete
Erstmalig sollen in der Fortschreibung ruhige Gebiete mit besonderem Schutzstatus ausgewiesen werden.
Lärminformationen
In der Rubrik Lärminfo finden Sie viele nützliche Hinweise und Informationen rund um das Thema Lärm und Lärmaktionsplanung, u.a. auch Ansprechpartner zu allen Lärmarten.