Variante 1: Schutzstreifen für den Radverkehr beidseitig der Straße

Diese Lösungsvariante sieht für den Radverkehr auf beiden Seiten Schutzstreifen vor. Ein Gehweg kann aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts nur auf der südlichen Seite der Elbchaussee eingerichtet werden.

Die Bilder (Standpunkt Südseite Elbchaussee, Blickrichtung West) zeigen die Bestandssituation (links) sowie eine Visualisierung der Lösungsvariante mit zwei möglichen Material-Ausführungen für den Gehweg (Mitte: „Gehwegplatten“ und rechts: „Gehwegplatten und Grand“).

Zur Lösungsvariante 2 für den Abschnitt West

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Kommentare

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Der Entwurf gefällt mir sehr gut
Deutlich besser als aktueller Zustand

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Fahrrad-Schutzstreifen sind abzulehnen, da Kfz Führende durch eine solche Linienmalerei systematisch animiert werden den notwendigen Überholabstand von mindestens 1,5 m / 2,0 m gegenüber Radfahrenden nicht einzuhalten. Fahrrad-Piktogramme im Mischverkehr auf der Fahrbahn und Tempo 30 sind gegenüber Fahrrad-Schutzstreifen zu bevorzugen.

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Nur 1,5m für RadfahrerInnen? Ohne bauliche Trennung? Nur etwas Farbe auf der Straße? So kann der lebenswichtige Überholabstand von mind. 1,5m von überholenden PKW und LKW nicht eingehalten werden. Auch wird sich der Radverkehrsanteil nicht gemäß der Klimaschutzziele erhöhen. Schade, dass in 2018 noch solche Planungsentwürfe auf den Tisch kommen. Autostadt Hamburg voran! :(

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Ich fahre diese Strasse täglich - Schutzstreifen beidseitig der Fahrbahn gehen zu Lasten des Fusswegs und der Fussgänger und die Autospuren werden extrem schmal - da wäre dann Tempo 30 zwingend erforderlich. Zudem bieten die aufgemalten Schutzstreifen für Radfahrer nicht den Schutz, der sinnvoll ist.

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Der Entwurf ist ok
Zu Entwurf 2, da eh kaum Fußgänger dort unterwegs sind und egal ob Vorschriftsbreite oder nicht, der Grandstreifen könnte ruhig mit zur Fahrbahnbreite dazu genommen werden. So könnte mehr Platz für Radstreifen entstehen.

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Schutzstreifen regen KFZ-Fahrerinnen geradezu dazu an, Radfahrer viel zu knapp und gefährdend zu überholen. Bitte nicht! So wird man den Radverkehrsanteil nicht erhöhen. Meine Tochter würde ich da nicht fahren lassen! Es braucht eine bauliche Trennung zw. MIV und Radfahrern!

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Schutzstreifen zu gefährlich: Enges Überholen und Einladung für Falschparker.

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Ich kann mich den Befürchtungen von Benjamin Harders und Björn Fischer nur anschließen. Die Erfahrung zeigt, dass Kfz Führende bei entsprechenden Verkehrsverhältnissen (Gegenverkehr) die volle Breite der Fahrbahn bis zum Schutzstreifens ausnutzen (Reifen neben oder sogar auf dem Streifen) und sich selbst beim Überholen von Radfahrern aufgrund der Markirung dabei sogar im Recht wähnen. Der durch die Rechtsprechung bestätigte Mindestabstand vom 1,5m beim Überholen von Fahrradfahrenden, die ihrerseits einen Mindestabstand zum Bordstein von 1m einhalten müssen, wir durch diese Verkehrsführung systematisch unterwandert. Dort wo der Platz vorhanden ist muss es eine bauliche Trennung geben, dort wo der Platz dafür nicht ausreicht, muss Autofahrenden durch die Verkehrsführung eindeutig klar gemacht werden, dass ein Überholen von Radfahrenden bei Gegenverkehr nicht möglich ist. Tempo 30 sollte auf solch multimodal befahrenen Straßen mit begrenztem Platz ohnehin selbstverständlich sein.

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Schutzstreifen sorgen nur dafür das radfahrende illegal und gefährdend zu eng überholt werden! Entweder man findet eine baulich getrennte Lösung bei dem dem Radverkehr auch deutlich mehr Platz eingeräumt wird (1,50 ?! viele Kinder-Anhänger und Lastenräder sind schon fast so breit!) oder man reduziert das Tempo deutlich (Tempo 30 mindestens) und malt Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn, damit Radfahrer*innen nicht von der Straße gehupt werden.

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Der Entwurf ist abzulehnen. Schutzstreifen sind nicht geeignet den Radverkehr sicher zu führen. Sie animieren Autofahrende zu widerrechtlichen Überholmanövern und laden zum Falschparken bzw. Befahren unter Gefährdung des Radverkehrs ein.

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Schutzstreifen gehören grds. verboten, da sie zum engen Überholen und Falschparken animieren. Radfahrstreifen sind das absolute Minimum und immer noch sehr weit vom Idealzustand entfernt.

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Die enge Fahrradspur ist zu gefährlich. Es sollte auf jeden Fall mehr Platz geschaffen werden, damit schnell fahrende Autos die Fahrräder nicht zu eng überholen. Tempo 30 oder eine Einbahnstraße wäre hier möglich.

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Wie soll ein Auto mit ausreichend (1.5m) Sicherheitsabstand einen Fahrradfahrer überholen? Insgesamt benötigt ein Fahrradstreifen rein rechnerisch mindestens 263cm (Rechnungen unten). Rechnung (mindestAbstände von Gerichten festgestellt) : (80cm mindestAbstand:Fahrrad-Gehweg) + (60cm Lenkerbreite) + (150cm mindestAbstand:Fahrrad-Kfz) - (27cm DurchschnittsAbstand:Kfz-Fahrspurrand) = 263cm Rechnung DurchschnittsAbstand:Kfz-Fahrspurrand: 27cm = ((275cm Fahrbahn) - (220cm FahrzeugBreite))÷(2 auf beiden Seiten, da hier fast immer Gegenverkehr ist )

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Der Entwurf ist für Familien die dort Radfahren wollen völlig unbrauchbar. Da überholen die Busse und Laster ohne Abstand direkt an der Linie. Wie auf der Osterstraße, Weidenallee etc.. Mit Kindern unbefahrbar!

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Der Entwurf ist für Familien die dort Radfahren wollen völlig unbrauchbar. Da überholen die Busse und Laster ohne Abstand direkt an der Linie. Wie auf der Osterstraße, Weidenallee etc.. Mit Kindern unbefahrbar!

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Die beiden Varianten lehne ich ab. Eine Tempo-30-Begrenzung oder Einbahnstraßenregelung kann ich in der Beschreibung nicht erkennen. Somit gewähren die 1,5m schmalen Schutzstreifen dem Fahrradfahrer auf der vielbefahrenen Elbchaussee keinen Schutz bei Überholmanövern durch Kfz. Der Sicherheitsabstand von 1,5m beim Überholen wird bei der Verkehrsdichte nur von wenigen Autofahrern eingehalten werden wollen. Wie Robert verweise ich auf die gängige Praxis in der Osterstraße und Weidenallee. Würde die vorliegende Planung für eine sehr wenig befahrene Straße vorgeschlagen werden, wäre sie aber akzeptabel. Für Fußgänger, insbesondere wenn sie mit Kinderwagen, Gehwagen oder Rollstuhl unterwegs sind, ist Grand auf dem Gehweg ein wahrer Graus. Die Geh- und Rollqualität durch grobe Steine sowie die Pfützenbildung ist unerträglich. Das würde man zu recht auch keinem Autofahrer anbieten wollen.

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Fehlender Fußweg & Schutzstreifen, zumal bei Tempo 50, animieren nicht besonders zum Umstieg vom Kfz. Einbahnstraße für Kfz (evtl. mit Richtungswechsel, s. Sierichstraße) ist für mich die viel logischere Konsequenz aus der geringen Breite, als einen Gehweg zu streichen und keinen echten Radweg vorzusehen. Solange das in der Auto-Durchfahrts-Stadt Hamburg nicht möglich ist: Tempo 30, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn, und lieber kein Schutzstreifen. Wenn möglich wenigstens in eine Richtung ein echter Radweg, möglichst baulich getrennt.

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1,50m Abstand zwischen Wand und 7,5 Tonner, mit den Abmessungen kann ein Radfahrer schon den notwendigen Abstand zur Außenwand nicht einhalten. Wir wissen alle , dass die autofahrernden Personen den notwendigen Überholabstand grade bei den hohen Geschwindigkeiten nicht einhalten werden. Wenn wir hier 2,0 Stellen für die Polizei schaffen, die regelmäßig den Überholabstand kontrollieren kann ich mir die Idee vorstellen, ansonsten entsteht hier der Blankeneser Todeshighway. Die Elbchaussee ist die wichtigste Verkehrstrasse in den Hamburger Westen, warum wird hier nicht optimal gebaut, sondern nur eine Notlösung? Bei jedem Umbau einer Landstraße können die Anwohner mit tausenden Quadratmetern enteignet werden, um einen schnellen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Warum kann man nicht hier einen Meter von den Grundstücken nehmen um eine Lösung zu schaffen, die den Verkehr durchlässt und Menschenleben rettet?

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Tempo 30 ist das mindeste, um einen gefahrlosen Verkehr zu gewährleisten.

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Auf dieser Strecke wird wohl kein*e einzige*r Fahrradfahrer*in fahren wollen. Und auch als Fußgänger*in fühlt man sich sehr beengt. Da hatten meine Vorkommentatoren doch schon bessere Vorschläge, etwa die mit der Einbahnstraßenregelung für den MIV.

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Ein Schutzstreifen trägt kaum zur Verbesserung des Sicherheitsgefühl des Fahrradfahrers bei. Radfahrer werden viel zu eng überholt, weil ein Schutzstreifen dem KFZ Fahrer suggeriert, solange ich die gestrichelte Linie nicht überfahre, der Überholabstand zum Radfahrer ok sei. Das ist natürlich nicht der Fall. Ist sind mindestens 1,5 m Abstand einzuhalten. Bei der hohen KFZ Frequentierung der Elbchaussee würde es mit dieser Lösung zu vielen gefährlichen Überholmanövern mit zu geringem Abstand kommen.

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Fahrräder und Autos haben genügend Platz.

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Wie im Schnitt A-A schön zu sehen ist, führt dieser Straßenquerschnitt zu gefährlichen und illegalen Überholmanövern. Wenn kein Platz für Radfahrstreifen im Regelmaß von 2,25 m ist, muss auf dieser Straße Tempo 30 eingeführt werden und baulich auch sichergestellt werden.

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Überholabstände können nicht eingehalten werden.

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Der Entwurf gefällt mir gut
Hallo, ich habe mal tendenziell gut gestimmt. Was mir grundsätzlich nicht gefällt ist, das hier das Auto im Vordergrund steht. Alles wird um das Auto herum angebaut und dann werden sie in ein paar Jahren wieder von den Straßen verbannt, weil die Emissionen zu hoch sind. Aber okay, ich sehe das meine Ansichten etwas zu progressiv sind. Da es dann einen Kompromiss geben muss, befürworte ich jeden Entwurf der Fahrradwege einplant. Solche sollten nicht pauschal abgelehnt werden, "nur" weil dort eine gestrichelte Linie evtl von Autofahrern missbraucht wird. Dann sollte man statt Streifen, dort kleine Hügel oder Katzenaugen als konsequentere Trennung anbringen sowie häufigere Kontrollen (von Autos UND Fahrradfahrern). Das auf der Elbchaussee Platzmangel herrscht, sollte allen klar sein. Und es ist immer noch ein wichtiger Zubringer, von daher.... Ich würde weiterhin nicht eine der beiden Varianten befürworten - sondern das beide umgesetzt werden!

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Im Hamburger Regelwerk für Stadtstraßen von 2017 (ReStra) gibt es keine Schutzstreifen ! Nur an Engstellen kann in Verlängerung eines Radfahrstreifen ein Schutzstreifen angelegt werden. Das ist an dieser Stelle nicht der Fall. Wieso wird von den Planern noch so eine Lösung vorgestellt ? Nur Radfahrstreifen in der entsprechenden Breite ( mindestens 1,85 ) bieten den Radlern einen gewissen Schutz obwohl auch hier der Sicherheitsabstand ( mindest 1,50 ) Regelmäßig unterschritten wird. Also bitte alle Varianten mit Schutzstreifen entfernen.

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Der Entwurf gefällt nicht und ist lediglich eine unentschiedene Minimallösung. Schutzstreifen sind nur eine Notlösung und kein vollerwertiger Radweg. Der Name ist irreführend, denn die Radfahrer erfahren keinen echten Schutz.

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Zur Frage der Sicherheit, besser Unsicherheit, für Radfahrer*innen haben viele Kommentator*innen schon ausreichend gesagt. Eine konsequente Umsetzung des Ziels Fahrradstadt wird nur dadurch gelingen, dass dem Autoverkehr Platz weggenommen wird. Die vorgeschlagenen Kompromisse sind für eine deutliche Verbesserung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs keine ausreichende Option. Dazu ist der Autoverkehr in den Hauptverkehrszeiten zu dicht und an den Wochenenden verleiten die Schutzstreifen mit dem PKW anreisende Besucher*innen nur zum Parken auf dem Fahrradweg. Ebenso ist mir unverständlich, dass neben dem Fußweg noch eine Plattenbreite Grandweg verbleiben soll. Der wird bei Regen matschig. Und auch dieses ist m.E. fast eine Aufforderung, den Radweg zum Parken zu nutzen und den PKW auf den Grandstreifen zu fahren.

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Ergänzung: Tempo 30 entlastet alle Verkehrsteilnehmer*innen, darum konsequente Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Elbchaussee.

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Sog. Schutzstreifen beweisen ihre Gefährlichkeit täglich. Der einzig positive Aspekt eines Schutzstreifens im Vergleich zu gar keiner Änderung ist, dass durch die Fahrbahnverengung etwas weniger gerast wird. Zu schnelles Autofahren resultiert häufig aus breiten Fahrbahnen, die den Eindruck vermitteln, für eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt zu sein. Gleichzeitig gaukeln sie dem Auto-, Bus- oder LKW-Fahrer vor, man könne einen Radfahrer guten Gewissens überholen, wenn man so gerade eben mit dem rechten Reifen nicht die Linie überquert. Siehe dieses anschauliche Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=r8mpcWNrYwk

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Schutzstreifen sind dringen abzulehnen! Stattdessen einfach Mischverkehr und Tempo 30. In regelmäßigen Abständen sollte man "Achtung Fahrrad" Piktogramme auf der Fahrbahn aufbringen. Desweiteren sollten die Fahrstreifen von jetzt 4,25m (inkl. Schutzstreifen) auf 3,5m verschmalter werden und die gewonnene Platz dem Fussweg zugeschlagen werden, der dann statt 2m auf 3,5m Breite gebracht werden kann, so dass man sich mit zwei Kinderwagen/Rollstühlen etc. noch gemütlich begegnen kann.

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Der Entwurf wäre ok, wenn ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden würde.

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Schutzstreifen schützen nicht wirklich. Die Fahrradstreifen sind zu schmal (Unfallgefahr beim Überholen!). Wo es möglich ist, sollte bauliche Abgrenzung erfolgen. Tempo 30 abzulehnen, weil es noch zu wenig Unfälle gab, finde ich absurd. Die Veränderungen sollen ja viel mehr Räder (und weniger Autos!) auf die Elbchaussee bringen. Die sind durch Raser gefährdet (besonders ohne bauliche Abgrenzung). Der Plan bzgl. Teufelsbrück ist für mich unverständlich?

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Ich kann mich den meisten Kommentaren nur anschließen und sagen: 1,5 m breite Fahrrad"schutz"streifen sind absolut ungenügend und setzen Fahrradfahrer einer permanenten Gefahr aus. Bei solchen Planungen merkt man, dass die Planer wahrscheinlich nie selbst auf einer solchen fehlgeplanten Infrastruktur als Radfahrer unterwegs gewesen sind. Die Skizze mit dem LKW neben dem der Fahrradfahrer an den Fahrbahnrand gedrängt wird verdeutlicht es eigentlich schon sehr gut. Diese Situation wird bei dieser Variante garantiert zig mal am Tag in ähnlicher Weise passieren. Und das sogar bei regulären Bedingungen - nun nehme man noch die "Rush Hour" morgens und abends (da steigt die Geschwindigkeit bei den "Gehetzten" dann gerne mal auf 60-70 km/h), dunkle Bedingungen, vielleicht noch Regen. Pendelnde Fahrradfahrer so etwas tagtäglich auszusetzen ist eine Zumutung. Abgegrenzte Radwege sollten das Gebot der Zukunft sein ("Copenhagenization"). In der Anti-Fahrradstadt Hamburg eine Utopie, auf die man wahrscheinlich noch Jahrzehnte warten muss.

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Alle Argumente gegen diesen Entwurf sind oben schon aufgeführt. Aus meiner alltäglichen Erfahrung als radfahrender Berufspendler kann ich sagen, dass angebliche Schutzstreifen keinen Schutz bieten und das Wort schon irreführend ist, da helfen mir auch die Studien nichts, die das Gegenteil belegen sollen. Seit der Zeit, aus der diese Studien stammen, hat sich die Zahl der Pkw erhöht und die Aggression im Verkehr zugenommen. Radfahrstreifen mit baulicher Trennung sind als einziges akzeptabel.

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Der Entwurf gefällt mir nicht. Fahrrad-Schutzstreifen bringen kaum etwas, da Kfz die gestrichelten Linien in der Praxis nach Belieben überfahren können und dies – ohne dass es in realistischer Weise sanktioniert werden kann – auch tun. Zudem fühlen sich Radfahrer (und insbesondere ältere Mitbürger) auf viel befahrenen Straßen so unsicherer. Die Praxis zeigt auch, dass der nötige Überholabstand von mindestens 1,5 m / 2,0 m gegenüber Radfahrenden immer wieder nicht eingehalten wird.

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Ihr Bild "Planung A-A" sagt es aus: Radfahrer werden viel zu dicht durch Lkw überholt. Wie soll hier der "Schutzstreifen" Schutz bieten? Wenn der Platz nicht reicht: Ein Fahrstreifen auf der Fahrbahn entfernen und die Straße zu einer Einbahnstraße machen - wie die Sierichstraße je nach Tageszeit Stadteinwärts bzw. Stadtauswärts.

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Der Entwurf gefällt mir gut
Die Variante 1 im westl. Abschnitt ist der Variante 2 meiner Meinung nach vorzuziehen. Der Schutzstreifen in beiden Richtungen bietet die größte Verkehrssicherheit für Radfahrer und für Fußgänger. Bei dem fehlenden Schutzstreifen stadteinwärts (Variante 2) liegt die Vermutung nahe, dass die Radfahrer nicht den Umweg an der Elbe in Kauf nehmen, sondern entweder auf dem Fußweg fahren oder den nördl. Schutzstreifen als "Geisterfahrer" nutzen. Dies führt insbesondere an Tagen mit guten Wetter und einer starken Nutzung zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern.

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Dieser Entwurf gefällt mir weniger gut, weil ich den Leitsatz: "Lässt du dein Kind dort bedenkenlos radeln?" aufgrund des sog. "Schutzstreifens" negieren muss. Diese Einschätzung basiert auf meiner Erfahrung mit Schutzstreifen, dass sich KFZ bei Vorhandensein von "Schutzstreifen" nicht an die gesetzlichen Mindestüberholabstände halten, sondern die vermeintliche Linie als Überholrientierung anwenden. Daraus resultiert, dass der Mindestüberholabstand unterlaufen und es für Radfahrer ungemütlich wird- insbesondere bei überholenden LKW. Mir ist nicht ersichtlich, weswegen es hier nicht möglich ist, entweder durch einen Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie und Abpollerung oder durch einen durchgehenden Bordstein (Kopenhagener Lösung) eine dauerhaft sichere Separation herzustellen. Nur durch einen separierten Radweg trauen sich Kinder und Rentner hier zu radeln. Abschließend möchte ich sagen, dass diese Variante 1 besser ist als Variante 2, sie aber immer noch keine sichere Lösung darstellt. Ich halte es für einen kolossalen Fehler an dieser Stelle, die einem Nadelöhr gleichkommt, "Schutzstreifen" zu verwenden. Radfahrer werden, aufgrund der "Enge", weiter von KFZlern bedrängt werden können ohne strukturellen Schutz durch Separation. Der "Schutzstreifen" ist somit als Begrifflichkeit eine Farce und die Radfahrer werden weiterhin auf der Elbchaussee mit potentiellen Aggressionen allein gelassen. Noch ein Wort zur "Enge": Diese wird durch KFZ erzeugt, nicht durch schmale Radfahrer oder Fußgänger. Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass diese schmalen Parteien für die Größe der anderen Partei mit ihrer Sicherheit bezahlen sollen. Überdies bekommt die raumintensive Verkehrsform auch noch den roten Teppich der optimalen Infrastruktur ausgerollt, während Radfahrer und Fußgänger zu Zugeständnisse bereit sein müssen und lediglich den Restplatz erhalten. Es sollte vielmehr andersherum gestallten: Wer wenig Fläche verbraucht, (Radf.+Fußg.) sollte die meiste Fläche und die beste Infrastruktur erhalten. Verkehrsplanung im Jahr 2018 kennt diese Fakten und traut sich dennoch nicht platzschonend zu agieren. An sog. "engen" Stellen wie diesen entscheidet sich, ob Hamburg eine Fahrradstadt wird oder nicht. Beide Optionen für den Abschnitt West laufen bestenfalls in der Rubrik: "Besser als gar nichts". Mit dieser Planung lasse ich mein Kind in beiden der skizzierten Formen dort nicht eigenständig bedenkenlos radeln.

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Der Entwurf gefällt mir gar nicht
Freigegebene Radwege führen stets zu Konflikten mit Fußgängern. Unterirdisch, dass ein solcher "Vorschlag" im Jahre 2018 als Lösungsansatz unterbreitet wird in der selbsternannten "Fahrradstadt" Hamburg. Noch ein Wort zur "Enge" dieses Abschnitts: Sie wird allein durch KFZ& LKW erzeugt, nicht durch schmale Radfahrer oder Fußgänger. Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass diese schmalen Parteien für die Größe der anderen Partei mit ihrer Sicherheit begründet durch schlechte Infrastruktur bezahlen sollen, während die flächenintensiven Verkehrsmittel zusätzlich noch den roten Teppich der optimalen Infrastruktur ausgerollt bekommen. Es sollte sich vielmehr andersherum gestallten: Wer wenig Fläche verbraucht, (Radf.+Fußg.) sollte die meiste Fläche und die beste Infrastruktur erhalten. All dies ist aus meiner Sicht hier nicht gegeben, daher erhält der Vorschlag die schlechteste Bewertung: "Der Entwurf gefällt mir gar nicht."

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Die Lösung mit aufgemalten Rad-/Schutz-Streifen ist aus meiner Sicht i.d.R. abzulehnen, weil er wie jeder Schutzstreifen ein Minimalkompromiss ist, der nur von wenigen Radlern angenommen wird. Für Kinder, Familien, Senioren, unsichere Radler und Lattenrad-Nutzer (breitenbedingt) ist die Nutzung keine Option! Die subjektiv empfundene Sicherheit ist sehr niedrig, es ist höchst unangenehm direkt neben (Schwerlast)Verkehr mit 50 km/h zu radeln, aufgemalte Farbe wird von Autofahrern nicht ernst genommen und der Mindestabstand KANN aufgrund der Enge nicht gewahrt werden. In der Folge wird der Schutzstreifen, mit Ausnahme von erfahren/mutigen Radlern, höchstwahrscheinlich ungenutzt bleiben und stattdessen wie bislang auf den Fussweg ausgewichen werden was dort Konflikte zwischen Fussgängern und Radlern auslöst. Die Radnutzung auf der Strecke würde auf diesem Wege wenn überhaupt nur minimal erhöht. Mit Blick auf den Platz beleibt jedoch nur eine Lösung mit aufgemalten Streifen. Es sollte jedoch zumindest ein Radfahrstreifen sein und nicht nur ein Schutzstreifen! Wenn Radfahr- oder Schutzstreifen als Rad-Infrastruktur verwendet werden, dann aber in jedem Fall nur mit einer Begrenzung des MIV auf 30km/h, um ein Mindestmaß an Sicherheit und v.a. subjektiver Sicherheit zu gewährleisten!

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Statt die Schutzstreifen auf die Straße zu malen, sollte man in der entsprechenden Breite einen baulich getrennten Hochbord-Radweg oder besser noch einen baulich getrennten á la Kopenhagen umsetzen! Ggf. als Zwei-Richtungs-Radweg!

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Sogenannte Fahrrad-Schutzstreifen sind kontraproduktiv! - Sie verschärfen sogar die Gefahr für Radfahrende weil ... a) ... weil sie den Autofahrenden suggerieren, dass die KFZ-Spur bis direkt an den Schutzstreifen heran ausgenutzt werden kann - der vorgeschriebene Überholabstand zu Radfahrenden von je nach Situation 1,5 bis 2 Metern wird dabei so gut wie nie berücksichtigt. b)... weil sie Radfahrende vieler orten daran hindern, ausreichenden Abstand zu rechts neben dem Streifen parkenden KFZ zu halten. Ein ausreichender Abstand zu geparkten KFZ ist oft nur zu erreichen, wenn der Radfahrende fast auf der Linie oder sogar außerhalb des Schutzstreifens fährt - mit entsprechenden Reaktionen der Autofahrenden und mit gefährlichen Überholvorgängen (siehe Punkt a). c)... weil das Halten auf ihnen grundsätzlich erlaubt ist. Das gilt zwar offiziell nur dann wenn keine!! Radfahrenden behindert werden; in die Praxis sieht allerdings anders. Selbst bei unterstelltem guten Willen ist dieser Forderung kaum nachzukommen. d)... weil das Parken auf ihnen bislang von den Behörden weitestgehend geduldet wird und weil die Strafen dafür oft unter den Gebühren für legale Parkplätze sind. Somit locken Fahrrad-Schutzstreifen Autofahrende auf Parkplatzsuche regelrecht an. Bei der Planung unserer zukünftigen Verkehrs-Infrastruktur muss bitte unbedingt beachtet werden dass… a) ... Kinder diese Rad-Infrastruktur ab einem Alter von 10 Jahren nutzen müssen! Eine Nutzung der Gehwege ist ab diesem Alter nicht erlaubt und mit Rücksicht auf Fußgänger auch nicht erwünscht. b) ... gerade beschlossen wurde, dass E-Scooter demnächst ebenfalls offiziell am Verkehr teilnehmen dürfen. Würde man sich im Ausland umschauen, würde man erahnen können was für einen Boom diese Gefährte in den nächsten Jahren erfahren werden. All diese Gefährte sollen sich nach derzeitigem Stand die Radinfrastruktur mit den Radfahrenden teilen. Neben dem kontinuierlich wachsenden Radverkehr muss diese Komponente in den Überlegungen zur Flächenverteilung Berücksichtigung finden. c) ... in der Praxis Autofahrende wie selbstverständlich baulich ungeschützte Rad- und Fuß-Infrastruktur zum Befahren und vor allem zum Abstellen ihrer ungenutzter Privat-KFZ nutzen und damit ihr persönliches Abstellproblem zum Problem aller anderen Mitmenschen machen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer werden wahlweise blockiert, gefährdet, behindert. Einen Eindruck davon liefert eindrucksvoll der Hashtag #dasmussweg (https://twitter.com/dasmussweg) d) ... es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dass ein ungenutztes privates KFZ jederzeit und überall im öffentlichen Raum abgestellt werden kann! Der Platz für ungenutzt in der Gegend herumstehende Privat- KFZ ließe sich vielerorts sehr einfach in sichere Infrastruktur für alle Teilnehmer des fließenden Verkehrs (Fuß/ÖPNV/Rad/KFZ) umwandeln. Die Grundstücke an der Elbchaussee sollten überwiegend groß genug sein, die KFZ der Anwohner aufzunehmen und Geschäfte gibt es so gut wie keine.

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Der Entwurf gefällt mir gar nicht
Schutzstreifen sind leider nur Scheininfrastruktur und sorgen dafür, dass Radfahrer zu nah an parkenden Autos fahren, deren Türen sie regelmäßig zu Boden reißen oder töten und auf denen sie zu knapp von Autos überholt werden, die in der Elbchaussee zum Teil mit 80 Sachen unterwegs sind, weil die Polizei sich zu fein ist, dort feste Blitzer oder Section Control zu installieren.

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Der Entwurf ist ok
Der Elberadweg kann keine Alternative sein. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass es nur auf der Südseite einen guten Gehweg gibt. Dabei ist aber zu beachten, dass die Bushaltestellen auf der Nordseite gut erreichbar sind und an allen Einmündungen eine komfortable Querung vorhanden ist.

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Der Entwurf ist ok
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass es nur auf der Südseite einen guten Gehweg gibt. Dabei ist aber zu beachten, dass die Bushaltestellen auf der Nordseite gut erreichbar sind und an allen Einmündungen eine komfortable Querung vorhanden ist.

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Der Entwurf gefällt mir gar nicht
Die Führung der Radwege finde ich nicht gut, weil ein Schutzstreifen nie die wirkliche Abgrenzung und Anerkennung des Radverkehrs als gleichberechtigtes Verkehrsmittel darstellt. Ich verstehe auch nicht, warum nicht in allen Bereichen der Elbchaussee die gleichen Lösungsvarianten möglich sind. Ich kann mir nicht vorstellen, warum vor der Strandperle eine bauliche Abgrenzung möglich ist aber an dieser Stelle nicht. Die Mindesterwartung ist eine durchgezogene Linie als Abgrenzung der Fahrradwege.

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Der Entwurf gefällt mir gar nicht
Schutzstreifen sind nicht sicher genug, weil Autos die auch gerne mal benutzen. Besser abgetrennte Fahrradwege. Es sollte Tempo 30 gelten auf der gesamten Ellbchaussee.

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Der Entwurf gefällt mir gar nicht
"Schutz"streifen verdienen den Namen nicht. Sie dienen vor allem dem Schutz der Autofahrer(!)interessen, aber nicht den Sicherheitsbedürfnissen von RadfahrerInnen, insbesondere ungeübten, unsicheren Kindern oder "Gelegenheits"-RadlerInnen

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Der Entwurf gefällt mir weniger gut
Schutzstreifen stellen keine adäquaten Schutz für Radfahrer da, der notwendige Überholabstand für Kraftfahrer wird nahezu nie eingehalten. Auch werden Schutzstreifen häufig als Parkraum missbraucht.