Die Geschossflächenanzahl bzw. Höhe der Neubauten sollten sich nach den umliegenden Bestandsbauten richten. Es sollten bei
Nachverdichtungsmaßnahmen darauf geachtet werden, dass die zukünftig neu gebauten Gebäude sich dem Umfeld der überwiegend bereits bestehenden Gebäude anpassen. Lokstedt ist bereits jetzt schon durch das Genehmigen von vier bis fünf Geschossbauten mit Staffel stark verändert worden. Das Genehmigen von hohen Bauten in einem Umfeld wo vornehmlich zweigeschossige bzw. dreigeschossige Bauten stehen sollte unterbunden werden. Für die Entwicklung des Stadtteils Lokstedt bis 2040 sollten zukünftig die Höhe der Neubauten eingegrenzt und eine höhere Bebauung mittels Staffelgeschossen völlig untersagt werden.
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