Zurzeit sind Stell- und Garagenplätze für Neubauten nicht verpflichtend notwendig. Für die Entwicklung des Stadtteils Lokstedt bis 2040 sollte
diese Regelung aufgehoben und neu reguliert werden, sodass bei Neubauten ob nachverdichtet, aufgestockt oder individueller Hausbau pro WE ein Stell- bzw. Garagenplatz verpflichtend ist. In Lokstedt ist vor allem in den Neubaugebieten und bei den Nachverdichtungsmaßnahmen der Mangel an Stell- und Garagenplätzen massiv zu erkennen (z.B. Quartier Ansgarweg, Rimbertweg, Lohkoppelweg, Emil-Andresen-Straße, Max-Tau-Straße, Julius-Vosseler-Straße). Dieses führt nicht nur zur Gefährdung der Bewohner und Anwohner bei Feuerwehr- und Rettungseinsätzen sondern ist auch für die Stadtreinigung ein großes Problem.
[Dieser Beitrag erreichte uns per E-Mail und wurde durch die Moderation eingestellt]
Kommentare