1. Oberbillwerder muss eine eigene Autobahn-Anschlussstelle erhalten!
2. Die Straßenführung zur Autobahn darf keine oder nur sehr wenige Wohngrundstücke beeinträchtigen!
3. Eine direkte oder indirekte Anbindung an die Anschlussstelle Allermöhe muss untersucht und zu allererst gebaut werden!
4. Die Verkehrsmenge auf dem Felix-Jud-Ring darf durch Oberbillwerder nur geringfügig steigen, maximal um 10%! Ausgehend von dieser Verkehrsbelastung müssen sowohl die Anbindung als auch die Größe und die Zahl der Wohnungen und Arbeitsplätze von Oberbillwerder ermittelt werden! Mit genau diesen Fragestellungen müssen Untersuchungen erarbeitet werden!
5. Ein öffentliches Schwimmbad und andere Einrichtungen, die Verkehr aus anderen Gegenden anlocken, müssen sich dieser Quote unterordnen!
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