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TSC/Rietz
Da Hafenrandstraße und Harburger Chaussee mit starken Autoverkehr bestehen bleiben. sollte neue Wohnbebauung eher für den rückwärtigen Bereich Richtung Ernst-August-Kanal vorgesehen werden. Dann brauchten vorhandene Sportanlagen nicht verlegt werden und könnten als Lärmschutz für Wohnbebauung dienen. Wichtig: Falls Verlegung von Sportanlagen erforderlich sein sollte, müssen neue Anlagen nach dem Motto "neu für alt" erstellt und nutzbar sein, bevor die vorhandenen Anlagen verändert werden.