Öffentlicher Zugang zu Gewässern - Beispiel Isebekkanal

 
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Hier muss sich etwas verändern

Öffentliche Gewässer sollten grundsätzlich von allen Ufern aus auch öffentlich zugänglich sein. Gewässer haben in Eimsbüttel einen ganz besonderen Wert für die Naherholung. Darüberhinaus sind Uferwege in besonderem Maße ruhige und zügige Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer abseits des Autoterrors. Beispiel Isebekkanal: Auf dem Nordufer zwischen Weidenstieg und Bogenstraße fehlt ein Fußweg. Nordöstlich der Klosterallee gibt gar keine Uferwege. Diese Wegelücken sollten geschlossen werden. Entweder durch Einigung mit den Grundeigentümern (Eigentum verpflichtet.) oder durch den Bau eines Steges auf dem öffentlichen Wassergrundstück. Die Uferwege müssen auf beiden Seiten für Fußgänger barrierefrei ausgebaut sein, einer der Uferwege zusätzlich als Fahrradweg.

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Biggi019