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Hier muss sich etwas verändern
Unklar ist, ob Stehzeuge legal rechts vom "Radweg" in Queraufstellung stehen dürfen. Zumindest sind Radfahrer erheblich gefährdet durch rückwärts Ausparkende mangels Übersicht. Im Abschnitt, wo zusätzlich ach am Fahrbahnrand noch Plätze für Stehzeuge sind, fahren die Autos zu ihren "Parkplätzen" im Längsverkehr über den Radweg, was jedoch absolut verboten ist.
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