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Gemäß der etwa im Lärmaktionsplan 2013 einsehbaren 'Übersichtskarte mit klassifiziertem Straßennetz' ist die Elbchaussee als 'Landes- bzw. Kreisstraße' niedriger klassifiziert als die als Bundesstraße klassifizierte Querung B 431 (Sülldorfer Landstraße / Osdorfer Landstaße / Osdorfer Weg / Von-Sauer-Straße / Stresemannstraße). Bei der Belegung mit Schwerlastverkehr sollte das nachhaltiger berücksichtigt werden.