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An sonnigen Tagen, besonders am Wochenende, wird die gesamte Straße zugeparkt. Selbst unser Zufahrtsweg zwischen 157 und 161 wird trotz Halteverbotsschildern zugeparkt. Hier sollte - wie schon rund um den Michel - Anwohnerparken etabliert werden. Alle anderen Besucher sollten Parkgebühren bei einer Maximalparkdauer von zwei Stunden zahlen müssen. Verstöße, wie z.B. Parken im absoluten Halteverbot sollten konsequent kontrolliert und geahndet werden.