Kleinkrafträder nicht benachteiligen

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Kleinkrafträder, die rein elektrisch bis zu 45 km/h schnell fahren oder beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen (Speed-Pedelecs) dürfen keine Radfahrstreifen oder Fahrrad-Schutzstreifen befahren. Das gleiche gilt für E-Bikes im Sinne der StVO, die ohne Treten bis zu 25 km/h fahren (die Rede ist nicht von Pedelecs). Speed-Pedelecs haben oftmals eine Reisegeschwindigkeit von 40 km/h. Zwischen Parkstraße und Altonaer Rathaus können Kleinkrafträder zur Zeit von schneller fahrenden Kraftfahrzeugen ordnungsgemäß auch bei Gegenverkehr überholt werden - abgesehen von dem lebensgefährlichen Bereich mit den drei Fußgänger-Sprunginseln. Sofern Radfahrstreifen eingerichtet werden, ist das Überholen von Kleinkrafträdern grundsätzlich nur noch auf der Gegenfahrbahn möglich. Vermehrte Nötigungen/Angriffe durch Verkehrsteilnehmer, die nicht wissen, dass Kleinkrafträder keine Radverkehrsinfrastruktur mitbenutzen dürfen, wären vorprogrammiert.