Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungsbereich

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Idee

Alle Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr müssen berücksichtigen, dass in allen angrenzenden Straßen (August-Krogmann, Berner Heerweg, Rahlstedter Weg) keine Radwegebenutzungspflicht besteht. D.h. die Markierungen dürfen nicht ausschließlich auf die alten Radwege aufleiten, sondern auch auf die Fahrbahn. Jedem Auto- und Radfahrer muss durch unmissverständliche Markierung klar sein, dass die Befahrung mit dem Rad auf der Fahrbahn absolut zulässig ist. Es gibt ja leider immer noch Autofahrer, die die Verkehrsregeln bzgl. Radwegen nicht kennen.

 
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