Thema:
Beitragstyp:
offene Frage
Die Stadt Hamburg hat sich seit längerem zu dem vorhalten von Flächen für Baugemeinschaften z.B. Generationsübergreifendes Zusammenwohnen verpflichtet, wie wird dieses Ziel bei dem Flächennutzungsplan und dem Vergabeverfahren seitens der IBA berücksichtigt?