Zu hohe Friedhofsgebühren

Beitragstyp: 
Kritik

Zu hohe, unrechtmäßige Gebühren vom Friedhof Ohlsdorf

Wegen dieses Problems hatte ich die Fraktionen in der Hamburger Bürgerschaft angeschrieben. Die Sprecherin für Umwelt, Naturschutz und Energie der Fraktion der Grünen hat mir empfohlen dieses Problem, das sicher auch die sinkenden Bestattungszahlen von Ohlsdorf mit verursacht, ins Internet auf diese Seite zu stellen.
Die Friedhofsgebühren für Bestattungen in Ohlsdorf sind zu hoch und verstoßen gegen das Gebührengesetz. Für die Besetzung einer Urne (Leistung: Loch von ca. 40 x 40 cm graben und wieder verfüllen) sind € 240,- zu zahlen. Diese Gebühr wurde in den letzten 12 Jahren um 74% erhöht. Für die gleiche Leistung werden bei den kirchlichen Friedhöfen in Hamburg nur € 135,- . Noch größer ist die Differenz beim Ausgraben einer Urne. Was in Ohlsdorf € 800,- kostet, wird auf den Hamburger kirchlichen Friedhöfen mit € 230,- berechnet und auf den staatlichen Friedhöfen in Bremen sind hierfür nur € 112,- zu zahlen.
Da lt. Gebührengesetz nur die betriebswirtschaftlichen Kosten für eine Leistung abgedeckt werden soll, ist bei diesen Differenzen klar, dass die Hamburger Bürger hier abgezockt werden. Ich bitte alle Hamburger Bürger sich dafür einzusetzen, dass der rechtswidrige Hamburger Tarif für Friedhofsgebühren revidiert wird

Kommentare

Kommentar: 
Sie führen in die Irre. In 2007 hat es eine Reform der Gebührenstruktur der staatlichen Friedhöfe in Hamburg gegeben. Der Gebührentatbestand "Herrichtung" ist beispielsweise in der Gebühr für "Beisetzung" aufgegangen. Auch der "Mindestunterhalt" wurde anders auf die Kostenträger verteilt; Sie vergleichen also Äpfel mit Birnen. Auch kennen die staatlichen Friedhöfe beispielsweise die Urnenbeisetzung für ein Kind für 57€ während die der Friedhof der Ev.- Luth. Simeon-Kirchengemeinde Bramfeld (Gebührenordnung Januar 2015) für Erwachsene und Kinder gleichermaßen 218€ nimmt. Auch können steigende Friedhofsgebühren keine Erklärung für den Rückgang der Ohlsdorfer Bestattungszahlen geben, da alle staatlichen Friedhöfe in Hamburg die gleichen Gebühren erheben und beispielsweise Öjendorf seit 2002 einen fast 50% höheren Marktanteil hat, während etwa der Kirchenkries Altona fast ein Fünftel seines Marktanteils verlor. Auch Ihrer Andeutung, das Graben eines "Lochs" könne doch nicht soviel kosten und müsse deswegen gegen das Gebührenrecht verstoßen widerspreche ich: auch das Gebührenrecht kennt Gemeinkosten, die auf verschiedene Weise auf die einzelnen Kostenträger umgeschlagen werden können. Auch hier hat sich 2007 die Struktur verändert: beispielsweise müssten die wunderschönen und nur aufwendig zu erhaltenden Ohlsdorfer Kapellen einen verboten hohen Preis kosten, würde man alle direkt zuzuordnenden Kosten auf die Gebühr für Feierhallen umschlagen. Vermutlich haben Sie recht mit der Gebühr für Ausgrabungen - ein hoher Preis für die Störung der Totenruhe finanziert die unterbezahlte Ausrichtung der Trauerfeier wahrscheinlich ein wenig mit.