Lärmschutz

Ihr Name/Nutzername: 
Michael Rothschuh

1. Effektiver Lärmschutz muss auch für die angrenzenden Abschnitte der Hafenrandstraße, insbesondere die Brücke über den Ernst-August-Kanal geschaffen werden. Damit der Blick von der Brücke auf den Kanal dennoch möglich ist, ist der Lärmschutz wie bei der S-Bahn in Veddel transparent zu gestalten.
2. Der Verkehr muss gezähmt werden. Das bedeutet eine ganztägige 30km/h Begrenzung auf der Harburger Chaussee, der Gerorg-Wilhelm-Straße und der Hafenrandstraße sowie eine Nachtfahrberot für LKW > 7,5t.
3. Auf der gesamten Strecke Harburger Chaussee- Hafenrandstraße muss ein ordentlicher Fahrradweg für beide Richtungen eingerichtet werden, am besten unterhalb des Deiches - spätestens m Zusammenhang mit den Bauarbeiten zur Deicherhöhung.