Variante 1: Zwei Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr

Diese Lösungsvariante sieht einen Schutzstreifen auf der Nordseite der Elbchaussee vor, von dem aus eine gesonderte Querungsmöglichkeit für den Radverkehr zum Radweg auf der Südseite der Straße besteht. Zwischen Jenischpark und Hans-Leip-Ufer wird eine Fußgängerampel eingerichtet. Radfahrer können diese Querung ebenfalls benutzen. Stadteinwärts fahrende Radfahrer werden vom südlichen Zweirichtungsradweg über einen Schutzstreifen auf einen Radfahrstreifen geleitet. Alternativ können die Radfahrer den Elbe-Radweg benutzen.

Die Bilder (Standpunkt Südseite Elbchaussee, Blickrichtung West) zeigen die Bestandssituation (links) sowie eine Visualisierung der Lösungsvariante mit zwei möglichen Material-Ausführungen für den Gehweg (Mitte: „Gehwegplatten“ und rechts: „Gehwegplatten und Grand“).

Zur Lösungsvariante 2 für den Abschnitt Teufelsbrück

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Kommentare

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Die zweite Querung ist nett gedacht, bedeutet aber: Radfahrer müssen ungeschützt die rechte Spur in den Abbiegebereich überqueren. Das schafft einen zusätzlichen Konfliktherd.

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Die zusätzliche Querung ist an dieser Stelle richtig und hilfreich. Aufgrund des möglichen Konfliktpotenzials an dieser Stelle sollte Tempo 30 angeordnet werden. Fahrrad-Schutzstreifen sind abzulehnen, da Kfz Führende durch eine solche Linienmalerei systematisch animiert werden den notwendigen Überholabstand von mindestens 1,5 m / 2,0 m gegenüber Radfahrenden nicht einzuhalten. Fahrrad-Piktogramme im Mischverkehr auf der Fahrbahn sind gegenüber Fahrrad-Schutzstreifen zu bevorzugen. Die Breite des Radfahrstreifens von nur 1,85 m entspricht nicht dem baulichen Regelmaß von 2,25 m. Auch beim Radfahrstreifen ist auf eine ausreichende Breite zu achten, nicht nur wegen des Überholabstands zwischen Kfz und Fahrrädern, sondern auch damit Radfahrende sich gegenseitig überholen dürfen. Es ist unklar, wie der Radverkehr am Jenischpark im Kurvenbereich etwa 200 m weiter stadteinwärts geführt wird.

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Die Querung für die Radfaher nach Westen könnte auch zur Vorhanden Ampel an die Baron Voght Str. verschoben werden mit einer aufstelltasche zu querung. Das würde dann auch das enstprechedn verhalten der Radfahrer wie es heutzutage ist erhalten und verbessern. Momentan fahren hier viele Radfaher ab der Letzten Hauseinfahrt auf dem Fussweg um über die Ample queren zu können. Die Zusätzliche Ample am Jenischpark ist komplett überflüssig. Der Zebrastreifen wird bis auf wenige ausnahmen vom KFZ, LKW verkeher respektiert. Die Paar die nicht halten fahren auch später bei schon 1 sekunde Rot rüber.

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Die Radwege sind zu schmal und der Überholabstand wird systematisch unterschritten.

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Eine (?Bettel?)Ampel ist hier nicht notwendig und daher abzulehnen. Die Ampel brauch weder für den MIV noch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Haupt Konflikt potential sind die fehlende Radverkehrsanlagen in Regelmaß 2,25 oder T30 mischverkehr.

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Der Entwurf ist dem Verprechen des Senats unwürdig, Hamburg zur "Fahrradstadt" auszubauen. Diejenigen Radfahrer, die sich bereits jetzt trauen, die Elbchaussee zu befahren, werden diese Infrastruktur evtl. nutzen. Mehr Radverkehr kann man sicherlich nicht erzeugen, indem Fahrradfahrer gezwungen werden, sich mit Zentimeter-Abstand von LKW überholen zu lassen. Zudem ist der Entwurf wieder mal ein Flickenteppich aus unterschiedlicher Infrastruktur (Schutz- und Radfahrstreifen in Mindestbreite, ein viel zu schmaler Zweirichtungsradweg, etc.). Ist hier ernsthaft nicht mehr mölglich?

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Ich mag Gründstreifen ja auch, aber hier sollte man vielleicht mal drüber nachdenken ob man den kleiner machen kann und an anderer Stelle mehr Grün (z.B. bei den Bustreifen) schafft und die Radfahrer_innen erst bei der Baron-Voght-Strasse die Elbe überqueren lässt.

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Und was ich nicht verstehe: Bisher haben Fussgänger_innen am Zebrastreifen Vorrang - jetzt müssen sie warten aufgrund des Autoverkehrs. Das ist nicht attraktiv.

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Selten so einen Unsinn gesehen.

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Ein Fußgängerüberweg ist gegenüber der Ampel vorzuziehen, weil Fußgänger*innen hier immer Vorrang haben. Die Ampel wäre höchstens dann vertretbar, wenn sie IMMER UMGEHEND nach dem Drücken für die Fußgänger*innen grün wird - egal, wie lange die vorherige Grünphase her ist. Sehr problematisch sind auch die extrem schmalen Streifen für die Fahrradfahrer*innen. So begrüßenswert ein räumlich vom Autoverkehr abgetrennter Radweg auch ist, so problematisch ist die Breite von lediglich zwei Metern angesichts des vorgesehenen Zweirichtungsverkehrs... Die Linksabbiegespur für die Fahrradfahrer*innen bringt ebenfalls Probleme mit sich, da ein Hinüberwechseln aus dem Schutzstreifen auf der rechten Seite über die Autofahrbahn auf die Abbiegespur so gut wie unmöglich sein dürfte, wenn man das Fahrverhalten vieler motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigt ...

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Diverse KO-Kriterien: - 2m sind viel zu eng bei gegenläufigem Zweirichtungsradverkehr - zu enge Wege für Radverkehr auch bei Streifen - Bettelampel benachteiligt Fußgänger, die hier in großer Zahl unterwegs sind - Schutzstreifen sind Gefährdungsstreifen - zuviele unterschiedliche Wegkonzepte: Hochbord, Schutzstreifen, Radstreifen usw.

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Warum müssen die PKW-Spuren im Bereich B 3,25 haben, wenn im Bereich C auch 2,75 reichen? Das macht keinen Sinn. Dann könnte auch die Abbiegespur breiter ausgeführt werden. Die zweite Querung darf eine vernünftige Querung an der Baron-Voght-Straße nicht ersetzen! Der Zebrastreifen am Jenischpark darf nicht durch eine Ampel ersetzt werden, da dies eine extreme Benachteiligung von Fußgängern und Radfahrern darstellt. Von anderen Stellen ist bekannt, dass solche Fußgängerampeln gerne von PKW bei Rot überfahren werden.

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Eine Ampel ist hier mehr als überflüssig. Wenn Kfz Richtung West den Berg hinunter fahren und die Ampel Grün zeigt, wird noch ordentlich Gas gegeben um die Phase zu schaffen. Dann erfolgt entweder eine Notbremsung oder das Rotlicht wird missachtet. An einen Zebrastreifen sollen alle Verkehrsteilnehmer mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren um zu jeder Zeit ohne Vollbremsung an der Haltelinie zum Stehen zu kommen und keine Fußgänger gefährden. Außerdem hat eine Ampel mehr Verbrauchs-und Wartungskosten.

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Die Einführung einer (Bettel-)Ampel anstelle des bewährten Zebrastreifens lehne ich ab. Bisher haben Fußgänger*innen (und Radfahrer*innen) Vorrang vor dem Autoverkehr und das wird i.d.R. auch so gelebt. Sinnvoller ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30, um die Querung noch sicherer zu machen. Die zweite Querung ist ein Gefahrenpunkt für Radfahrer*innen. Eine ähnliche Situation gibt es am Gänsemarkt für Abbieger*innen in den Valentinskamp. Es ist ein Graus dort sicher auf die Abbiegespur für Radfahrer*innen zu kommen. Der Zweirichtungsradweg ist bereits jetzt mit 2,28 m zu schmal und soll im vorgestellten Vorschlag auf 2,00 m reduziert werden. Das ist nicht akzeptabel. Bei allen Vorschlägen sind die Breiten für die Radwege bzw. Schutzstreifen unterdimensioniert. Es ist weder möglich zu zweit nebeneinander zu fahren noch zu überholen. Ich schlage eine Einbahstraßenführung vor. dabei wird eine bisherige PKW Spur gemeinsam für Bus und Fahrrad geplant sowie in die Gegenrichtung ein mindestens 2,50 m breiter, vom Autoverkehr deutlich getrennter Fahrradweg auf der Straße. Tempo 30 ist m.E. obligatorisch vorzusehen.

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Ich hatte gedacht, dass mehr Raum für den Radverkehr geschaffen werden soll. Dass die Planer von Inros-Lackner glauben, diese Raumerweiterung mit einer Reduzierung der Breite eines beidseitig befahrbaren Radweges von 2,28m auf 2,00m zu erzielen, macht die Qualität der vorliegenden Planungen deutlich. Warum die Kfz-Fahrbahnbreiten (hier Planung B-B) auf komfortable 3,25m zu Lasten eines Mega-Angst-Schutzstreifen für Radler von unglaublich schmalen 1,25m festgelegt werden, ist nicht mal ansatzweise nachvollziehbar. Auf diesen 1,25m sollen die Radler die Straße gleich zweimal queren: einmal mit und einmal gegen den Verkehr. Angesichts dieser haarsträubenden Planung vermute ich parallel zu diesen Verkehrsplanungen die gleichzeitige Ausweisung eines Friedhofes für Fahrradfahrer am südlichen Teil des Jenischparkes. Die Planung gehört unverzüglich in den Reißwolf!

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Hahahaha.... Und dann auch noch eine Fußgängerampel.... Und diese an einer Stelle, wo die Autofahrer nach meinen bisherigen Eindruck sehr rücksichtsvoll und vorausschauend fahren. Wahrscheinlich wird es nach den Ideen der Planern eine Bettelampel werden, die rund 60 Sekunden nach dem Bettelknopfdruck für 5 Sekunden auf Grün für Fußgänger springt. "Gehwegplatten und Grand" auf dem Fußweg kann es gerne geben, aber nur und ausschließlich, wenn die Kfz-Spuren der Elbchaussee mit Krähenfüßen in Kiess wassergebunden befestigt werden. Ich bin sprachlos, wie im Jahre 2018 so ein Müll als Verkehrsplanung bezeichnet werden darf. Wer kommt nur auf so dermaßen absurde und lebensfremde Ideen? Das ist doch keine Verkehrspolitik für eine vermeindliche Fahrradstadt!!!!

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Warum eine Ampel? Damit man da als Fußgänger oder Radfahrer ewig warten muss? Macht gar keinen Sinn. Zebrastreifen sollte beibehalten werden und Tempo 30 eingeführt werden.Schutzstreifen ist zu schmal und bietet keinen Schutz für Radfahrer.

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Keine Bettelampel! Fußgänger müssen immer Vorrang haben. Die Radinfra ist in diesem Entwurf gleichfalls schlecht. Bitte nicht so!

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Fahrradschutzstreifen bringen kaum etwas, da Kfz die gestrichelten Linien in der Praxis nach Belieben überfahren können und dies – ohne das es in realistischer Weise sanktioniert werden kann – auch tun. Zudem fühlen sich Radfahrer (und insbesondere ältere Mitbürger) auf viel befahrenen Straßen so unsicherer. Die Praxis zeigt auch, dass der nötige Überholabstand von mindestens 1,5 m / 2,0 m gegenüber Radfahrenden immer wieder nicht eingehalten wird. Die zusätzliche Querung ist an dieser Stelle aber richtig . Aufgrund des möglichen Konfliktpotenzials an dieser Stelle sollte Tempo 30 angeordnet werden.

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Dann bekommt die AFD doch ihre Bettelampel am Menschpark, LSBG sei Dank. Werden doch die Prioritäten mal ausgesprochen.

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Am Jenischpark natürlich.

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=== Sogenannte Fahrrad-Schutzstreifen sind kontraproduktiv! - Sie verschärfen sogar die Gefahr für Radfahrende === a) ... weil sie den Autofahrenden suggerieren, dass die KFZ-Spur bis direkt an den Schutzstreifen heran ausgenutzt werden kann - der vorgeschriebene Überholabstand zu Radfahrenden von je nach Situation 1,5 bis 2 Metern wird dabei so gut wie nie berücksichtigt. b)... weil sie Radfahrende vieler orten daran hindern, ausreichenden Abstand zu rechts neben dem Streifen parkenden KFZ zu halten. Ein ausreichender Abstand zu geparkten KFZ ist oft nur zu erreichen, wenn der Radfahrende fast auf der Linie oder sogar außerhalb des Schutzstreifens fährt - mit entsprechenden Reaktionen der Autofahrenden und mit gefährlichen Überholvorgängen (siehe Punkt a). c)... weil das Halten auf ihnen grundsätzlich erlaubt ist. Das gilt zwar offiziell nur dann wenn keine!! Radfahrenden behindert werden; in die Praxis sieht allerdings anders. Selbst bei unterstelltem guten Willen ist dieser Forderung kaum nachzukommen. d)... weil das Parken auf ihnen bislang von den Behörden weitestgehend geduldet wird und weil die Strafen dafür oft unter den Gebühren für legale Parkplätze sind. Somit locken Fahrrad-Schutzstreifen Autofahrende auf Parkplatzsuche regelrecht an. === Bei der Planung unserer zukünftigen Verkehrs-Infrastruktur muss bitte unbedingt beachtet werden === a) ... dass Kinder diese Rad-Infrastruktur ab einem Alter von 10 Jahren nutzen müssen! Eine Nutzung der Gehwege ist ab diesem Alter nicht erlaubt und mit Rücksicht auf Fußgänger auch nicht erwünscht. b) ... dass gerade beschlossen wurde, dass E-Scooter demnächst ebenfalls offiziell am Verkehr teilnehmen dürfen. Würde man sich im Ausland umschauen, würde man erahnen können was für einen Boom diese Gefährte in den nächsten Jahren erfahren werden. All diese Gefährte sollen sich nach derzeitigem Stand die Radinfrastruktur mit den Radfahrenden teilen. Neben dem kontinuierlich wachsenden Radverkehr muss diese Komponente in den Überlegungen zur Flächenverteilung Berücksichtigung finden. c) ... dass in der Praxis Autofahrende wie selbstverständlich baulich ungeschützte Rad- und Fuß-Infrastruktur zum Befahren und vor allem zum Abstellen ihrer ungenutzter Privat-KFZ nutzen und damit ihr persönliches Abstellproblem zum Problem aller anderen Mitmenschen machen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer werden wahlweise blockiert, gefährdet, behindert. Einen Eindruck davon liefert eindrucksvoll der Hashtag #dasmussweg (https://twitter.com/dasmussweg) d) ... dass es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dass ein ungenutztes privates KFZ jederzeit und überall im öffentlichen Raum abgestellt werden kann! Der Platz für ungenutzt in der Gegend herumstehende Privat- KFZ ließe sich vielerorts sehr einfach in sichere Infrastruktur für alle Teilnehmer des fließenden Verkehrs (Fuß/ÖPNV/Rad/KFZ) umwandeln. Die Grundstücke an der Elbchaussee sollten überwiegend groß genug sein, die KFZ der Anwohner aufzunehmen und Geschäfte gibt es so gut wie keine.

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Der Entwurf ist ok
Die Lösung mit der 2.Querung bedeutet, dass die Radfahrer von ihrem Schutzstreifen ungeschützt im Autoverkehr die Fahrbahn queren müssen, um sich einzuordnen. Dies ist viel zu gefährlich und muss besser geplant werden.

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Die zweite Querung mit Linksabbiegen über die Autofahrspur auf die Fahrradspur ist viel zu gefährlich. Besser die gemeinsame Ampel für FussgängerInnen und RadfahrrInnen am Jenischpark.

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Es handelt sich hier um eine vielbefahrene Hauptverkehrstrasse, nicht um eine Spielstrasse, auf der die Autos im Schritttempo fahren müssen, und mensch relativ gefahrlos die Strasse mit dem Fahrrad überqueren kann. Welche(r) Planer(in) kann sich so eine strassenquerung an dieser Stelle der Elbchaussee ausdenken???