Beschränkungen hinsichtlich der vom Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen

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Vorschlag
Im Gewerbegebiet sollte zukünftig nur ruhiges Gewerbe zugelassen werden – also z.B. keine Logistikbetriebe, Speditionen, Im- und Export mit Warenverkehr, Autowerkstätten, Gerüstbau, Containerlagerung usw. Bestehenden Betriebe wird man Bestandsschutz gewähren müssen, jedoch sollte für Neuansiedlungen unbedingt eine entsprechende Beschränkung gelten. Denn: Wir haben in Wilhelmsburg mit von ansässigen Unternehmen ausgehenden Lärm- und Geruchsemissionen schon bisher erhebliche Schwierigkeiten. Daher sollte alles unternommen werden, um Betriebe mit erhöhten Emissionen von Lärm und Geruch aus Wohngebieten oder deren direkter Nachbarschaft fernzuhalten. Das trägt auch zur Verhinderung von unweigerlich auftretenden Nachbarschaftskonflikten bei.