Beschränkungen hinsichtlich der vom Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen
Gespeichert von Reiherstieg am 29. Februar 2016 - 20:43Im Gewerbegebiet sollte zukünftig nur ruhiges Gewerbe zugelassen werden – also z.B. keine Logistikbetriebe, Speditionen, Im- und Export mit Warenverkehr, Autowerkstätten, Gerüstbau, Containerlagerung usw.